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Führungszeugnis

Details
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hagen 04732 89-20 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau van Lessen 04732 89-78 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.


 

Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.

 

Es wird zwischen zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:

 


  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise:


  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise:

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise:


  • § 30 ff. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
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weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

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