Führungszeugnis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Hagen | 04732 89-20 | ![]() |
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Frau van Lessen | 04732 89-78 | ![]() |
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Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
Es wird zwischen zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Spezielle Hinweise:
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Spezielle Hinweise:
Die Gebühr beträgt 13 Euro.