Kontakt | Sitemap | Impressum | Datenschutz

Gemeinde Stadland


Navigation

  • Gemeinde & Rathaus
    • Gemeinde Stadland
    • Rathaus
    • Bekanntmachungen
    • Bürgerbus
    • Coronavirus
    • Fairtrade-Gemeinde
    • Flüchtlinge
    • Service
  • Tourismus & Freizeit
    • Übernachten
    • Erleben
    • Genießen
    • Service
  • Wirtschaft & Gewerbe
    • Wirtschaftsstandort
    • Standortentwicklung
    • Service

 

  • Gemeinde & Rathaus
    • Rathaus
      • Was erledige ich wo?


Sekundaere Navigation

Gemeinde & Rathaus
  • Gemeinde Stadland
  • Rathaus
    • Was erledige ich wo?
    • Ansprechpartner
    • Bürgerservice
    • Politik
    • Karriere
    • Satzungen/Ortsrecht
    • Ausstellungen
  • Bekanntmachungen
  • Bürgerbus
  • Coronavirus
  • Fairtrade-Gemeinde
  • Flüchtlinge
  • Service

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken

Führerschein

Details
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hagen 04732 89-20 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau van Lessen 04732 89-78 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.

 

Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen Eu-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.

 

 

Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.

 

 

Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.

 

 

 

Gegenüberstellung Klassen

 

 

alt neu 1 A unbeschränkt 1 A A beschränkt 1 B A1 2 C, CE, T 2* D. DE 3 B, BE, C1, C1E 3* D1, D1E 4 M 5 L Mofa Mofa Krankenfahrstühle Krankenfahrstühle   

 

*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Spezielle Hinweise:

 

Die Gemeinde Stadland nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn zur weiteren Beantragung an den Landkreis Wesermarsch weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • alter Führerschein
  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 

Welche Gebühren fallen an?

Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 24,00 EURO gebührenpflichtig,

 

zzgl. 5,00 EURO bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.

 

Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages: maximal vier Wochen

 

Rechtsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

Pegelstand Weser

Beliebte Themen

Veranstaltungen
Markthalle
Hafenfest
Ansprechpartner
Bürgermeister
Baugebiete
Bronzezeithaus
Dielenschiff Hanni
Seefelder Mühle
Radwanderwege

CITYWERK 2021
Zum Anfang der Seite