- Gemeinde & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Freizeit
- Bauen & Wirtschaft
Schausteller
Hinweise für Schausteller: Roonkarker Mart 2025
Platzbewerbungen für Geschäfte aller Art für den Roonkarker Mart richten Sie bitte an:
Gemeinde Stadland
- Marktverwaltung -
Am Markt 1
26935 Stadland
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember des Vorjahres.
Ihre schriftliche Bewerbung muss folgende Informationen erhalten:
den Vor- und Zunamen sowie die ständige Anschrift und Handy-Nummer des Geschäftsinhabers sowie ggf. E-Mail-Adresse
eine Beschreibung der Art des Geschäftes, vollständige Angabe des Waren- oder Leistungsangebotes
eine Grundrisszeichnung mit Angabe der Frontlänge, Tiefe und Höhe des Geschäftes im aufgebauten Zustand
die Anzahl der mitgeführten Wohn-, Personal- und Packwagen
die Angabe der KW-Anschlusswerte
ein aktuelles Foto
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständig oder verspätet eingegangene Bewerbungen bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden können. Bei Bedarf werden nur Geschäfte nachplatziert, die sich vorher fristgerecht beworben haben.
Marktordnung
Satzung der Gemeinde Stadland über Wochenmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte
Marktgebühren-Satzung
Satzung der Gemeinde Stadland über die Erhebung von Marktgebühren
Richtlinien Roonkarker Mart
zur Durchführung des Zulassungsverfahrens zur Teilnahme an Volksfesten/Spezialmärkten der Gemeinde Stadland
Wussten Sie schon?
Mehr als 400 Bewerbungen für den Rodenkircher Markt gehen jedes Jahr ein. Davon kann lediglich knapp die Hälfte berücksichtigt werden.