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Fundsachen
Eine Fundsache ist eine im Sinne von § 965 BGB eine verlorene Sache. Jeder, der einen Gegenstand mit einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich im Fundbüro der Gemeinde Stadland anzuzeigen. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Der Fundgegenstand kann im Fundbüro der Gemeinde Stadland abgegeben werden.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.