Dorferneuerung Schwei-Seefeld
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Oldenburg - Amt für Land-entwicklung – hat den Dorferneuerungsplan für die Gruppendorferneuerung Schwei – Seefeld genehmigt. Gemäß Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) ist der Förderzeitraum von 2011 bis einschließlich 2018 festgesetzt.
Was bedeutet das Dorferneuerungsprogramm für private / gewerbliche Immobilien?
Das Dorferneuerungsprogramm ist mit Genehmigung durch das AfL, neben der einschlägigen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen, Grundlage für eine Förderung zum Erhalt und der Gestaltung ortsbildprägender und landschaftstypischer Bausubstanz im Dorferneuerungsgebiet.
Ob eine Förderfähigkeit gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei ist u.a. das Baujahr und die erhaltene ursprünglichen Bausubstanz sowie die Gesamtoptik von großer Bedeutung. Investitionsförderungen für Umnutzung und Diversifizierung im landwirtschaftlichen Bereich und die Förderung der Grundstücksgestaltung (Zuwegung, Einfriedung, Bauerngarten etc.) rundet die Möglichkeiten ab. Jeweils, wie oben, in Abhängigkeit der Einzelfallprüfung.
Weitere Info: Dorferneuerungsprogramm

Wichtig!
Mit der Durchführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Investor/Antragsteller den positiven Zuwendungsbescheid des AfL in Händen hält.
Einzelmaßnahmen könnten, auf Grund der z.Zt. geltenden Richtlinie, mit jeweils bis zu 25 v.H., max. € 25.000, gefördert werden. Private Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als € 2.500 werden nicht gefördert.
Zuwendungsanträge sind über die Gemeinde Stadland beim AfL zu stellen. Der PC-Antragsvordruck (Förderantrag ZILE) ist auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eingestellt.
Dem ausgefüllten Formblatt sind Kostenvoranschläge beizufügen. Wichtig ist, dass in dem Voranschlag keine „Pauschalen“ formuliert sind – jede Leistung muss konkret beschrieben werden. Die Erneuerung von Fenstern, Türen usw. und der Einbau von Dachgauben u.ä. sind in Skizzen darzustellen.
Die Gemeinde leitet die Zuwendungsanträge mit einer entsprechenden Stellungnahme, gefertigt durch ein beauftragtes Fachbüro, unverzüglich an das AfL weiter. Über die Förderung entscheidet das AfL. Die Zuwendungsbescheide für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Schwei-Seefeld werden vom AfL nach Bereitstellung entsprechender Landesmittel erteilt. Vor Zugang des Zuwendungsbescheides begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst.
Wird eine Maßnahme gefördert, wird im Zuwendungsbescheid eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren formuliert. Sollte bei Antragstellung bekannt sein, dass auf einer, dem Grunde nach förderfähigen, Dachfläche eine Photovoltaik- oder Solaranlage installiert werden soll, ist bei Antragstellung darauf hinzuweisen. Das AfL wird dann prüfen, ob zum Beispiel noch eine Förderung der restlichen Dachfläche in Frage kommt. Im Fall einer späteren Installation, innerhalb der Zweckbindungsfrist, ist vorher Rücksprache mit dem AfL zu halten.
Diese Information ist erstellt unter dem Vorbehalt der Änderung einschlägiger u.a. Gesetze und Richtlinien.